Förderung
Unsere Beratungen werden gefördert durch:
- Sie möchten für Ihre Einrichtung ein passendes Hygiene-Konzept einführen?
- Sie wollen auf Prüfungen durch die Behörden vorbereitet sein?
- Die Erstellung von Handbüchern ist Ihnen zu aufwendig und lästig?
- Sie wollen Expertenwissen und staatliche Förderungen nutzen?
Dann sollten Sie unser Beratungsangebot prüfen.
Der Staat übernimmt zwischen 50% und 90% der Beratungskosten – je nach Bundesland und Situation, in der sich Ihre Firma oder Einrichtung befindet. In einem unverbindlichen Telefonat klären wir wie hoch der staatliche Anteil genau ist und wieviel Restanteil für Sie bleibt.
Warum macht das der Staat?
Weil unsere Beratung von höchster Wichtigkeit für die Einrichtung ist und das Ziel verfolgt wird, die Versorgung von Besuchern und Patienten nicht nur aktuell zu gewährleisten, sondern langfristig die medizinisch / therapeutische Gesamtstruktur auch aufrecht zu erhalten.
Wir haben uns darauf spezialisiert die behördlichen Auflagen einerseits und die Wünsche von Kunden nach Sauberkeit und Hygiene andererseits kostengünstig und wirksam möglich zu machen. Aus diesem Grund erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein Gesamtkonzept für Ihre Einrichtung.
Da wir bereits sehr viele Praxen und Einrichtungen im Gesundheitswesen seit Jahren betreuen, erhalten Sie unsere Expertise und Erfahrung nun dank der staatlichen Förderung stark vergünstigt. Die Voraussetzungen für die Förderung klären wir gerne für Sie mit dem Bundesamt ab.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass viele Inhaber/innen wegen der anfänglichen Kosten und der fehlenden Notwendigkeit von Seiten der Kunden ein Hygienekonzept nicht eingeführt haben. Das hat sich durch die staatliche Förderung geändert und Sie können diese Beratung risikofrei nutzten und somit Ihre Einrichtung auf die Zukunft vorbereiten.
Deshalb zögern Sie nicht – nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch. In diesem Gespräch finden wir gemeinsam heraus wie wir Ihnen helfen können und stellen fest ob Ihre Förderung bewilligt werden kann. Sie gehen damit keinerlei Verpflichtungen ein.
Prüfen Sie unverbindlich die Möglichkeit der Förderung.
Diese Mindestangaben benötigt das Bundesministerium für eine erste Prüfung der Fördermöglichkeit.
Selbstverständlich werden diese Daten vertraulich behandelt und nur zur Abklärung mit der Behörde verwendet.
Sie erhalten dann direkt vom Bundesamt eine Rückmeldung an Ihre Emailadresse.